Angebot einreichen
Frist einhalten
Wann eingereicht ist eingereicht — und warum die letzte Stunde der schlechteste Zeitpunkt dafür ist.
- Dauer: 10 Min.
- Vorher lesen: Angebot zusammenstellen
Die Frist ist der Zeitpunkt, zu dem Ihr Angebot eingereicht sein muss — nicht der Zeitpunkt, zu dem Sie damit beginnen.
Eingereicht ist eingereicht
Solange Ihr Angebot ein Entwurf ist, können Sie daran arbeiten. Sobald Sie es abgeschickt haben, lässt es sich nicht mehr ändern.
Was Sie stattdessen tun können: das Angebot zurückziehen und ein neues einreichen. Zusammen ist das der einzige Weg zu einer Korrektur. Die beiden Schritte haben aber unterschiedliche Zeitfenster — daran verrechnet man sich leicht:
- Zurückziehen können Sie jederzeit. Die Software knüpft das an keine Frist.
- Neu einreichen können Sie nur, solange die Ausschreibung offen ist. Ist sie geschlossen, bleibt das Zurückziehen möglich — ein Ersatz dafür nicht.
Ein zurückgezogenes Angebot ist endgültig weg. Es lässt sich nicht wieder öffnen, das neue ist ein eigenes Angebot, und die ausschreibende Stelle sieht beide und wird über den Rückzug informiert.
Was ein Rückzug für Sie bedeutet, entscheidet nicht die Software, sondern die ausschreibende Stelle und das für sie geltende Verfahren. Sprechen Sie mit ihr, bevor Sie ein Angebot zurückziehen, das bereits weit im Verfahren steht.
Planen Sie danach entsprechend: Der letzte Blick auf Ihr Angebot gehört vor das Abschicken, nicht danach.
Empfehlung
Reichen Sie trotzdem einen Tag früher ein. Nicht, weil Sie danach noch nachbessern könnten — sondern weil Sie dann ein gültiges Angebot im System haben und für einen Fehler noch Zeit bleibt, den ganzen Weg über Zurückziehen und Neueinreichen zu gehen. Ein fertiges Angebot mit einem Fehler schlägt ein perfektes, das nie abgeschickt wurde.
Was gegen die letzte Stunde spricht
Grosse Dateien, langsame Verbindungen und eine Rückfrage, die niemand mehr beantwortet. Keiner dieser Gründe hilft Ihnen nach Fristende weiter.
Dazu kommt der banalste Fall: Die Person mit dem Zugang ist nicht im Haus. Genau dafür ist die Stellvertretung im Firmenprofil gedacht.
Prüfen Sie, dass es angekommen ist
Verlassen Sie sich nicht auf das Gefühl, geklickt zu haben. Sehen Sie nach, dass Ihr Angebot als eingereicht geführt wird und die Beilagen vollständig dabei sind. Diese Kontrolle dauert eine Minute und ist die einzige, die im Nachhinein zählt.
Nach Fristende
Eine verpasste Frist lässt sich nicht heilen — auch nicht durch uns. Melden Sie sich in dem Fall bei der ausschreibenden Stelle; ob und wie es weitergeht, entscheidet sie und das für sie geltende Verfahren.
Wir als Softwarehersteller können keine Frist verlängern, kein Angebot nachträglich einstellen und nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen.