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Freigabe und Nachbesserung
Was passiert, nachdem Sie Ihre Angaben eingereicht haben — und was eine Rückgabe zur Nachbesserung bedeutet.
- Dauer: 10 Min.
- Vorher lesen: Firmenprofil vervollständigen
Nachdem Sie Ihre Angaben hinterlegt haben, prüft die Einkaufsorganisation sie. Sie durchlaufen dabei mehrere Zustände, und Sie sehen jeweils, ob der Ball bei Ihnen liegt oder bei der Gegenseite.
Rückgabe zur Nachbesserung
Der häufigste Fall ist keine Ablehnung, sondern eine Rückgabe: Etwas fehlt oder ist unklar. Dazu gehört immer eine Begründung — die ist Pflicht, nicht optional. Sie sehen also, was zu tun ist, und nicht bloss, dass etwas nicht gepasst hat.
Ergänzen Sie das Genannte und reichen Sie erneut ein. Es ist kein Neuanfang; Ihre übrigen Angaben bleiben erhalten.
Endgültige Ablehnung
Davon zu unterscheiden ist die endgültige Ablehnung. Sie bedeutet nicht „bitte nachbessern”, sondern „passt nicht” — und sie ist ein eigener, abschliessender Zustand.
Abgelehnt wird dabei die Qualifikation, nicht Ihr Unternehmen als solches. Die Einkaufsorganisation kann eine Ablehnung später wieder aufnehmen; Sie starten dann erneut, mit Ihren bestehenden Angaben als Ausgangspunkt.
Warum die Unterscheidung zählt
Weil die Reaktion eine andere ist. Bei einer Rückgabe arbeiten Sie nach und bleiben im Rennen. Bei einer endgültigen Ablehnung lohnt sich das Gespräch: Fragen Sie nach, woran es lag und ob eine spätere erneute Prüfung realistisch ist.
Was wir dazu nicht sagen können
Ob geprüft wird, wie lange das dauert und nach welchen Kriterien entschieden wird, bestimmt die Einkaufsorganisation und das für sie geltende Verfahren. Diese Seite beschreibt, was Sie in der Software sehen — nicht, wie Ihr Auftraggeber entscheidet.