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Nach dem Entscheid

Zuschlag oder Absage

Wie Sie vom Entscheid erfahren, was danach passiert und was Sie für das nächste Mal mitnehmen.

Nach der Bewertung informiert die ausschreibende Stelle alle Anbieter über den Entscheid.

Bei einem Zuschlag

Es folgt die Vertragsphase. Wenn die ausschreibende Stelle die Verträge in e-Request führt, erreicht Sie die Unterschriftsanfrage im Portal — wie das abläuft, steht im nächsten Schritt. Andernfalls wird der Vertrag ausserhalb der Plattform abgewickelt; Ansprechpartner ist in beiden Fällen die ausschreibende Stelle.

Bei einer Absage

Wenn eine Begründung hinterlegt wurde, sehen Sie den Grund der letzten Runde. Eine Fallakte über mehrere Runden gibt es nicht, und wer intern entschieden hat, sehen Sie nie — Sie sehen die Entscheidung der Organisation, nicht die Person dahinter.

Fragen Sie nach einer Rückmeldung, wenn Sie keine erhalten haben. Ob und in welchem Umfang sie erteilt wird, hängt vom Verfahren ab — aber die Frage kostet nichts, und die Antwort ist die einzige belastbare Information darüber, woran es lag.

Was wir zum Entscheid nicht sagen können

Wie bewertet wurde, wer sonst angeboten hat und zu welchem Preis: Das ist Sache der ausschreibenden Stelle und des für sie geltenden Verfahrens. Wir sehen es nicht und dürften es auch nicht weitergeben.

Für das nächste Mal

Halten Sie fest, was diesmal Zeit gekostet hat: fehlende Unterlagen, unklare Anforderungen, eine zu spät gestellte Frage. Beim nächsten Verfahren ist genau das der Unterschied.

Und pflegen Sie Ihr Firmenprofil jetzt, nicht beim nächsten Mal unter Zeitdruck. Die Angaben bleiben stehen — das ist der eigentliche Vorteil, den Sie sich mit dem ersten Verfahren erarbeitet haben.